provisit student

Private Krankenversicherung für internationale Studenten in Deutschland

Ab monatlich 79,00€

Ihre Vorteile auf einen Blick

Wie Provisit Student Sie während Ihres Studiums in Deutschland schützt

Ein Studium in Deutschland ist ein großer Schritt – besonders für Studenten über 30 oder 38 und diejenigen, die mit ihrer Familie einreisen.

Provisit Student ist Ihre umfassende Krankenversicherung für Ihren Alltag in Deutschland.

Wenn Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit und mindestens 38 Jahre alt sind, bietet Provisit Student, exzellente Leistungen zu einem erschwinglichen Preis.

Studierende, die bei Provisit Student versichert sind, ihr Studium abschließen und ihr bestehendes Visum zu einem Visum zur Arbeitsplatzsuche (Job Seeker) ändern, sind weiterhin umfassend krankenversichert.

Ist Provisit Student passend für Sie?

Offiziell anerkannter und umfassender Schutz

Provisit Student ist eine private, substitutive Krankenvollversicherung nach deutschem Recht (§ 146 VAG, § 193 Absatz 3 VVG). Sie richtet sich speziell an internationale Studierende, die sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende versichern können oder wollen.

Gut zu wissen: Sind Sie unter 38 Jahre alt? Für akademische Gäste zwischen 28 und 37 Jahren empfehlen wir Provisit Study Secure.

Wichtige Informationen im Überblick

Versicherungszeitraum
2 bis 60 Monate, anschließend automatischer Übergang in einen unbefristeten Tarif

Zahlung
Bequeme monatliche Zahlung per Lastschrift

Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt – Sie zahlen nur Ihre Prämien.

Altersgrenze
Keine Begrenzung

Vertragsabschluss
Vor oder nach Ihrer Ankunft

Rückerstattungsgarantie
Monatliche Kündigungsoption bei Rückkehr in Ihr Heimatland

Versicherte Region
Deutschland und Europa

Versicherungsbestätigung
Sofortige Bestätigung für Visumsantrag und Einschreibung

KOSTENLOSE Versicherung zwischen Ankunft und Studienbeginn!

Sie kommen einige Wochen vor Semesterbeginn in Deutschland an? Kein Problem! Mit Provisit Student sind Sie automatisch ab dem ersten Tag nach Ihrer Ankunft versichert – völlig kostenlos.

Normalerweise müssen internationale Studierende für den Zeitraum zwischen ihrer Ankunft und dem Beginn ihres Studiums eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen. Nicht bei uns!

Unsere Provisit Incoming Insurance versichert Sie automatisch für bis zu 92 Tage vor Studienbeginn – ohne zusätzliche Kosten. Sie zahlen für diesen Zeitraum €0 !

Ihre Leistungen im Detail

Kranken- und Pflegeversicherung

Grundlegende medizinische Versorgung

* Wartezeit: 8 Monate

* Wartezeit: 8 Monate

Weitere Informationen zu Provisit Student

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Wie viel kostet Provisit Student?

Krankenversicherung - Monatliche Prämien für internationale Studenten

Studenten bis 29 Jahre

€79,00
  • Krankenversicherung
  • Optional: 31,92 € Pflegeversicherung

Studenten bis 45 Jahre

129,00 €
  • Krankenversicherung
  • Optional: 31,92 € Pflegeversicherung*

Studenten bis 59 Jahre

166,00 €
  • Krankenversicherung
  • Optional: Pflegeversicherung ab 76,59 €

Studenten ab 60 Jahren

650,00 €
  • Krankenversicherung
  • Optional: Pflegeversicherung ab 76,59 €

Wir haben die Prämien sorgfältig für Sie berechnet. Bitte beachten Sie, dass sich die Preise noch ändern können und der angezeigte Preis nicht rechtsverbindlich ist.

* 38 – 45 Jahre: ab 76,59€

Krankenversicherung – Monatliche Prämien für mitreisende Familienangehörige:

Kinder bis 17 jahre

99,00 €
  • Krankenversicherung
  • Optional: €31,92 Pflegeversicherung

Ehepartner bis 45 Jahre

129,00 €
  • Krankenversicherung
  • Optional: €31,92 Pflegeversicherung*

Ehepartner bis 59 Jahre

166,00 €
  • Krankenversicherung
  • Optional: Pflegeversicherung ab €76,59

Ehepartner ab 60 Jahren

650,00 €
  • Krankenversicherung
  • Optional: Pflegeversicherung ab €76,59

Wir haben die Prämien sorgfältig für Sie berechnet. Bitte beachten Sie, dass sich die Preise noch ändern können und der angezeigte Preis nicht rechtsverbindlich ist.

* 38 – 45 Jahre: ab 76,59€

Provisit Student FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nach Abschluss von Provisit Student erhalten Sie sofort eine Bestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung kann den Visumsbehörden und Ihrer Universität als Nachweis für einen gültigen Krankenversicherungsschutz in Deutschland vorgelegt werden.

 

Die meisten privaten Krankenversicherungen für internationale Studierende sind zeitlich begrenzt und laufen in der Regel höchstens fünf Jahre. Wichtig dabei: Diese Frist bezieht sich auf die gesamte Aufenthaltsdauer in Deutschland, nicht auf die Länge eines einzelnen Studiums. Ein Studienfachwechsel setzt die Fünfjahresfrist also nicht zurück. Wer beispielsweise nach zwei Semestern den Studiengang wechselt, kann die Versicherung nur noch für die verbleibenden vier Jahre nutzen.

Dasselbe gilt beim Wechsel von einer anderen privaten Krankenversicherung zu Provisit Student. Auch hier zählt die bereits absolvierte Aufenthaltszeit in Deutschland. Hat ein Studierender sich zum Beispiel schon zwei Jahre in Deutschland aufgehalten, kann Provisit Student nur noch für maximal drei weitere Jahre abgeschlossen werden.

Heißt das, dass internationale Studierende grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre privat versichert sein können? Doch – mit Provisit Student ist das möglich. Im Unterschied zu den meisten herkömmlichen Tarifen für internationale Studierende besteht nach Ablauf der fünf Jahre die Option, in einen unbefristeten Versicherungstarif zu wechseln.

Ein besonderer Vorteil von Provisit Student ist, dass im Unterschied zu vergleichbaren privaten Krankenversicherungen für internationale Studierende keine Altersobergrenze besteht. Wie bei privaten Krankenversicherungen üblich, variieren die Beiträge je nach Altersgruppe. Dennoch bieten auch die höheren Tarifstufen einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem angemessenen und fairen Preis.

Provisit Student ist eine private, substitutive Krankenvollversicherung, die gezielt für internationale Studierende konzipiert wurde. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Wer in Deutschland studieren möchte, muss bei der Einschreibung an einer Hochschule eine gültige Krankenversicherung nachweisen. Dabei werden jedoch nicht alle Arten von Auslandskrankenversicherungen von den Universitäten akzeptiert.

Für die Immatrikulation ist in der Regel entweder eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private erforderlich, die diese vollständig ersetzt. Genau das beschreibt der Begriff „substitutiv“: Die private Versicherung tritt an die Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung und übernimmt deren Funktion vollständig. Der Ausdruck „Krankenvollversicherung“ bezieht sich auf den Umfang der Leistungen. Im Gegensatz zu klassischen Auslandskrankenversicherungen, die meist nur notwendige Akutbehandlungen abdecken, umfasst eine Krankenvollversicherung auch Leistungen zur Gesundheitsvorsorge, etwa Vorsorgeuntersuchungen.

In Deutschland sind die Leistungen der Krankenversicherungen gesetzlich festgelegt. Ziel der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine dauerhafte und angemessene medizinische Versorgung, die sowohl Behandlungen im Krankheitsfall als auch präventive Maßnahmen einschließt. Eine Versicherung darf sich nur dann Krankenvollversicherung nennen, wenn sie mindestens diesen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang erfüllt.

Da Provisit Student diese Kriterien als substitutive Krankenvollversicherung erfüllt, wird sie von allen deutschen Universitäten und Visumsbehörden anerkannt. Darüber hinaus beinhaltet Provisit Student sogar Leistungen, die über den Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, wie etwa den medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland sowie die Übernahme von Überführungs- und Bestattungskosten im Todesfall.

Provisit Student ist nicht nur eine besonders geeignete Lösung für internationale Studierende über 38 Jahre, sondern auch für ausländische Studierende, die von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind. Doch was heißt das konkret?

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jede Person, die sich für einen längeren Zeitraum im Land aufhält – etwa zum Arbeiten, Leben oder Studieren – muss über eine Krankenversicherung verfügen. Dabei besteht grundsätzlich die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung, sofern keine bestehende oder in Deutschland anerkannte Absicherung vorliegt.

Wer aus einem visumpflichtigen Staat zum Studium nach Deutschland einreist, muss bereits im Rahmen des Visumantrags eine in Deutschland gültige Krankenversicherung nachweisen. Dafür kann entweder eine private Versicherung oder eine gesetzliche Krankenkasse gewählt werden. Diese Entscheidungsfreiheit besteht jedoch nur zu diesem Zeitpunkt. Nach der Einreise akzeptieren deutsche Hochschulen in der Regel keine reinen Auslandskrankenversicherungen mehr.

Der Grund dafür ist, dass klassische Auslandskrankenversicherungen meist nur eine grundlegende medizinische Versorgung abdecken. Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnersatz sind häufig ausgeschlossen. Für die Einschreibung an einer deutschen Hochschule reicht ein solcher Versicherungsschutz daher oft nicht aus.

Eine Krankenvollversicherung hingegen dient der dauerhaften und umfassenden gesundheitlichen Absicherung und schließt auch präventive Leistungen mit ein. Da ein Studium in der Regel einen längeren Aufenthalt in Deutschland erfordert, verlangen die meisten Hochschulen den Nachweis einer solchen langfristigen Absicherung durch eine Krankenvollversicherung.

Krankenvollversicherungen gibt es in zwei Varianten: Als gesetzliche Krankenversicherung oder als private, sogenannte substitutive Krankenvollversicherung. „Substitutiv“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die private Versicherung vollständig an die Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung tritt. Provisit Student gehört zu dieser Kategorie und wird daher von Universitäten sowie Behörden uneingeschränkt anerkannt.

Um eine private Krankenvollversicherung wie Provisit Student abschließen zu können, ist jedoch eine Abmeldung aus der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Dafür wird einer gesetzlichen Krankenkasse der Nachweis über den Abschluss der privaten Krankenvollversicherung vorgelegt. Anschließend bestätigt die Krankenkasse, dass keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Dieser Vorgang wird als Befreiung von der Versicherungspflicht bezeichnet.

Wer sich online mit Versicherungsangeboten für internationale Studierende beschäftigt, stellt schnell fest, dass die Preise stark variieren – von sehr preiswert bis deutlich teurer. Dabei bedeutet ein niedriger Beitrag jedoch nicht automatisch, dass ein Tarif auch optimal oder überhaupt passend für Studierende aus dem Ausland ist.

Damit soll keineswegs gesagt werden, dass günstige Tarife grundsätzlich schlecht sind – ganz im Gegenteil. Ziel ist es vielmehr, zu erläutern, warum bestimmte Krankenversicherungen günstiger sind oder zumindest günstiger wirken als andere. Die zentrale Frage lautet dabei: Wie schaffen es Versicherungsanbieter, private Krankenversicherungen für ausländische Studierende preiswert anzubieten?

Geringerer Leistungsumfang senkt den Beitrag
Ein Blick auf die Leistungen der auf dem deutschen Markt verfügbaren privaten Krankenversicherungen zeigt schnell deutliche Unterschiede. Während einige Tarife Kosten für Sehhilfen, Zahnersatz oder Vorsorgeuntersuchungen übernehmen, schließen andere diese Leistungen aus. Auch die Höhe der Erstattungsgrenzen variiert erheblich: Manche Versicherungen erstatten beispielsweise Medikamente bis zu €2.000 pro Jahr, andere nur bis €500.

Je niedriger diese Höchstbeträge angesetzt sind, desto günstiger kann der Tarif kalkuliert werden. Gleichzeitig ist der Leistungsumfang besonders für internationale Studierende relevant. Wer aus einem visumpflichtigen Land nach Deutschland kommt, muss häufig eine Mindestgesamtdeckung von €30.000 nachweisen – eine Voraussetzung für den Erhalt des Visums. Daher sollte vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung immer die maximale Deckungssumme geprüft werden.

Bis hierhin geht es vor allem um klassische Auslandskrankenversicherungen. Für die Einschreibung an einer deutschen Hochschule gelten jedoch meist strengere Vorgaben: Universitäten verlangen in der Regel eine Krankenvollversicherung, die deutlich umfangreichere Leistungen bietet. Und ein größerer Leistungsumfang wirkt sich zwangsläufig auf den Preis aus.

Hoher Selbstbehalt als Preisfaktor
Ein weiterer Weg, Versicherungsbeiträge niedrig zu halten, ist ein hoher Selbstbehalt. Dabei handelt es sich um einen vertraglich festgelegten Betrag, den die versicherte Person im Krankheitsfall selbst tragen muss. Erst Kosten, die diesen Betrag übersteigen, werden von der Versicherung übernommen.

Beispiel: Ist ein jährlicher Selbstbehalt von €500 vereinbart und eine Behandlung kostet €300, muss diese Summe vollständig selbst bezahlt werden. Betragen die Kosten €700, übernimmt die Versicherung lediglich €200, während €500 vom Versicherten beglichen werden.

Für viele kann das finanziell belastend sein, besonders auch für Studierende. Für Versicherungsunternehmen ermöglicht ein solcher Selbstbehalt jedoch günstigere Beiträge.

Leistungen und Selbstbehalt sorgfältig abwägen
Das erklärt also die große Preisspanne bei privaten Krankenversicherungen für internationale Studierende und andere ausländische Besucher. Günstige Tarife gehen häufig mit eingeschränkten Leistungen oder einem höheren Selbstbehalt einher. Das ist nicht grundsätzlich negativ – entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz zum individuellen Bedarf passt.

Studierende, die bereits über eine gute Absicherung im Heimatland verfügen und lediglich eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung benötigen, etwa für den Rücktransport ins Heimatland, kommen oft auch mit einem günstigeren Tarif mit reduziertem Leistungsumfang aus.

Wer jedoch als internationaler Student einen umfassenden Schutz benötigt – sowohl zur Erfüllung der Anforderungen von Behörden und Hochschulen als auch zur langfristigen Absicherung der eigenen Gesundheit – sollte sich nicht allein vom Preis leiten lassen. In diesem Fall ist es ratsam, nicht einfach den günstigsten Tarif zu wählen, sondern auf ausreichende Leistungen und verlässlichen Versicherungsschutz zu achten.

Was genau sollten Sie unternehmen, wenn Sie sich als Gast aus dem Ausland während Ihres Aufenthalts in Deutschland medizinisch behandeln lassen müssen? Wie verhalten Sie sich in einem Notfall? Und vor allem: Welche Schritte sind erforderlich, damit die Versicherung die Kosten übernimmt? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserer Übersicht „Ablauf im Schadensfall“.

a) Kein Versicherungsschutz besteht für Krankheiten, deren Folgen, Unfallfolgen sowie Todesfälle, die auf Kriegshandlungen zurückzuführen sind: Bei Kriegsereignissen entfällt die Leistungspflicht ausschließlich dann, wenn diese durch eine aktive Beteiligung an solchen Ereignissen verursacht wurden. Terroristische Anschläge und deren Folgen gelten nicht als Kriegsereignisse. Für Wehrdienstschäden, die nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten, besteht Leistungspflicht gemäß den vertraglichen Regelungen.

b) Ausgeschlossen sind Krankheiten und Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, einschließlich aller daraus entstehenden Folgen.

c) Keine Erstattung erfolgt für Behandlungen durch Ärzte, Hebammen oder Entbindungspfleger sowie approbierte Psychotherapeuten mit eigener Praxis, die im Arztregister eingetragen sind, oder für Behandlungen in medizinischen Einrichtungen, deren Rechnungen der Versicherer aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen hat, sofern der Versicherungsfall nach entsprechender Mitteilung an den Versicherungsnehmer eintritt. Besteht zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits ein Versicherungsfall, entfällt die Leistungspflicht für Aufwendungen, die drei Monate nach der Benachrichtigung entstehen.

d) Nicht versichert sind Kur- und Sanatoriumsaufenthalte sowie Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger.

e) Behandlungen durch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nachgewiesene Sachkosten werden gemäß Tarif erstattet.

f) Kein Versicherungsschutz besteht für Unterbringungskosten, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung entstehen.

g) Mehrkosten für medizinische Behandlungen im Ausland sind nicht erstattungsfähig, wenn die Reise gezielt zur Behandlung unternommen wurde. Als Mehrkosten gelten die Beträge, die die tariflich vorgesehenen Leistungen für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland übersteigen. In jedem Fall ist die Erstattung auf die tatsächlich entstandenen, erstattungsfähigen Kosten begrenzt.

Diese Einschränkung gilt nicht:

  • bei Entbindungen, sofern ein Elternteil die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes besitzt und diese nachgewiesen wird
  • bei medizinisch notwendigen Behandlungen im Ausland, die in Deutschland nicht oder nur eingeschränkt möglich gewesen wären
  • wenn im Rahmen eines Unfalls eine nicht geplante Behandlung erforderlich ist und das ausländische Krankenhaus die nächstgelegene geeignete Behandlungseinrichtung darstellt.
  •  

Weitere Einzelheiten zu den Leistungsausschlüssen sind den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

Überschreiten medizinische Behandlungen oder andere versicherte Maßnahmen das medizinisch erforderliche Maß, ist der Versicherer berechtigt, seine Erstattungsleistungen auf einen angemessenen Umfang zu begrenzen. Stehen die Kosten einer Behandlung oder sonstiger Leistungen in einem deutlich unverhältnismäßigen Verhältnis zum erbrachten Nutzen, besteht hierfür kein Anspruch auf Kostenerstattung.

Besteht für denselben Versicherungsfall zusätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer gesetzlichen Heil- oder Unfallfürsorge, übernimmt der Versicherer ausschließlich die Kosten, die trotz dieser gesetzlichen Leistungen weiterhin notwendig sind.

Hat die versicherte Person aufgrund desselben Versicherungsfalls Ansprüche gegenüber mehreren erstattungspflichtigen Stellen, darf die Gesamterstattung die tatsächlich angefallenen Gesamtkosten nicht überschreiten.

Weitere Informationen zu den Leistungsausschlüssen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

DR-WALTER - Die Experten für Reisen und Auslandskrankenversicherungen

DR-WALTER bietet seit über 60 Jahren zuverlässigen Versicherungsschutz für private und berufliche Reisen.

Das Unternehmen trägt seit 2011 jährlich das TÜV-Siegel „Geprüfte Service-Qualität“ und steht damit für ein besonders hohes Maß an Kundenzufriedenheit.

DR-WALTER unterstützt internationale Studierende und Gäste dabei, ihren Aufenthalt in Deutschland unkompliziert zu beginnen – mit einfachen Lösungen für alle erforderlichen Formalitäten.